Hausordnung des Rudolf Steiner Schulverein Hamburg-Wandsbek e.V.

Präambel

In dem Bemühen um ein friedliches Miteinander und die gegenseitige Achtung aller am Schulleben beteiligten hat die Schulgemeinschaft, vertreten durch die Eltern-Lehrer-Konferenz, das Kollegium und den Vorstand des Schulvereins der Rudolf-Steiner-Schule Hamburg-Wandsbek, am 24.05.2004 folgende Hausordnung beschlossen:

Allgemeines

  • Das Schulgebäude wird montags bis freitags um 7:00 geöffnet und um 22:00 Uhr geschlossen. Außerhalb dieses Zeitraums bedarf es einer Absprache mit dem Kollegium und dem Hausmeister.
  • Im Schulgebäude ist das Rennen und Toben sowie die Benutzung von Rollschuhen, Einrädern, Rollern und Ähnlichem nicht erlaubt. Während der allgemeinen Unterrichtszeit sollen sich die Schüler auch in den Fluren leise verhalten.
  • In der Turnhalle und in den Fachräumen dürfen sich die Schüler nur unter Aufsicht eines Lehrers aufhalten.
  • Walkmen, Gameboys und ähnliche Geräte sind auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude ausgeschaltet zu lassen. Handys dürfen nur mit Erlaubnis eines Lehrers und in dringenden Fällen benutzt werden, zum Beispiel wenn der öffentliche Fernsprecher im Schulgebäude nicht funktioniert und das Schulbüro nicht besetzt ist. Bei Zuwiderhandlung werden die Geräte eingesammelt. Sie können nach Unterrichtsende im Lehrerzimmer abgeholt werden. Im Wiederholungsfall werden die Geräte auch länger einbehalten.
  • Auf dem Schulgelände und im Schulgebäude sind das Mitführen und der Konsum von Alkohol und Drogen generell verboten.

Verhalten in den Pausen

Die Pausen bieten viele Ausgleichsmöglichkeiten zum Unterricht wie Essen, Trinken, Spielen, frische Luft, Gespräche usw. Damit diese jeder nutzt und erfrischt im nächsten Unterricht erscheint, gilt Folgendes:

  • In der ersten großen Pause verlassen die Schüler der Klassen 1 bis 8 die Unterrichtsräume und das Schulgebäude. Ausnahme bildet nur die Regenpause, auf die durch Aushang im Sekretariat hingewiesen wird.
  • Die Lehrer schließen zu den großen Pausen die Klassenräume 1 bis 8 ab und sorgen dafür, dass die Klassenräume sauber hinterlassen werden und sich keine Schüler in den Fluren aufhalten. Die Schüler werden während der Pausen von Lehrern beaufsichtigt. Am Ende der Pausen werden die Klassenräume von den jeweiligen Fachlehrern wieder aufgeschlossen.
  • Das Verlassen des Schulgeländes während der Pausen und einzelner Freistunden ist verboten. Ausgenommen sind die Schüler der Klassen 11 bis 13 in der Mittagspause. Schüler der Klassen 9 und 10 können mit Zustimmung der Eltern sowie der Klassenbetreuer ebenfalls in der Mittagspause vor dem Nachmittagsunterricht das Schulgelände verlassen.
  • Während der Pausen und Freistunden ist die Nutzung des Sportplatzes nach den dafür geltenden Regeln (siehe Anhang) gestattet. Ballspiele sind nur auf dem Westhof erlaubt. Das Fußballspielen ist auf allen Pausenhöfen verboten.
  • In den großen Pausen können die Schüler ab Klasse 8 Bücher aus der Oberstufenbibliothek entleihen und zurückgeben.

Verhalten im Unterricht und bei Veranstaltungen

Die Unterrichtszeit soll im Sinne der Schüler möglichst effektiv und ungestört genutzt werden, was durch Einhaltung folgender Festlegungen ermöglicht wird.

  • Lehrer und Schüler müssen pünktlich zum Unterricht erscheinen. Bei Verspätungen der Schüler kann eine schriftliche Entschuldigung verlangt werden. Bei wiederholten Verspätungen können die betreffenden Schüler von der Unterrichtsstunde ausgeschlossen werden.
  • Die Schüler sind von ihren Lehrern frühzeitig über Unterrichtsausfälle und Vertretungen zu informieren. Sollte ein Lehrer fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht im Klassenraum erschienen sein, ist im Lehrerzimmer nachzufragen.
  • Essen, Trinken und das Kauen von Kaugummi während des Unterrichts sind nicht erlaubt. Kurze Zwischenpausen im Hauptunterricht können mit Zustimmung des Lehrers eingerichtet werden.
  • Jacken, Mützen und Ähnliches sind vor dem Unterricht an der dafür vorgesehenen Garderobe abzulegen.
  • Bei Veranstaltungen in der Aula sollen Schultaschen, Jacken, Mützen und Ähnliches in den Klassenräumen bleiben. Der zuständige Fach- oder Klassenlehrer verschließt den Klassenraum und begleitet die Schüler in die Aula.

Benutzung von Schuleigentum

Das gesamte Schuleigentum wurde und wird von allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft mit eigenen Mitteln beschafft, hergestellt oder gepflegt, so dass es auch wie eigener Besitz behandelt sein will.

  • Alle Außenanlagen, Wände, Einrichtungsgegenstände, Unterrichtsmaterialien sowie technische Geräte sind schonend zu behandeln.
  • Tische und Stühle dürfen nicht beschrieben oder anderweitig beschädigt werden. Jeder trägt Verantwortung für seinen Platz. Wer zu Beginn des Unterrichts einen Schaden feststellt, teilt dies sofort dem Lehrer mit. Bei Transporten sollen die Tische und Stühle getragen werden.
  • Die Toilettenräume sind sauber zu halten.
  • Jeder Schüler haftet für mutwillige Beschädigungen und Verunreinigungen des Schuleigentums. Die für die Beseitigung der Schäden anfallenden Kosten gehen in voller Höhe zu Lasten der Verursacher.
  • Plakate und Ähnliches können mit Einverständnis der für den Raum verantwortlichen Lehrer aufgehängt werden. Plakate an den Zwischentüren im Flur sind nicht erlaubt.
  • Fahrräder können im Käfig neben dem Haupteingang abgestellt und an den Ständern angeschlossen werden. Für gestohlene Fahrräder leistet der Schulverein keinen Ersatz.
  • Parken ist den Schülern auf dem Schulgelände zwischen 7:00 und 16:00 Uhr grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen für Mofas und Krafträder können nach Rücksprache mit den Klassenbetreuern gewährt werden.
  • Der Kopierraum darf nur von Lehrern betreten werden.

Gesundheit und Sauberkeit

Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft möchten und sollen sich in der Schule sicher und wohl fühlen. Verbunden mit dem Appell auf gegenseitige Rücksichtnahme und Mitverantwortung eines jeden Einzelnen gelten folgende Grundsätze.

  • 5.1 Gefährliche und scharfe Gegenstände sowie Feuerwerkskörper aller Art dürfen nicht mit auf das Schulgelände oder ins Schulgebäude gebracht werden. Das Ballspielen und das Werfen von Gegenständen ist im Schulgebäude nicht erlaubt.
  • 5.2 Kaffeemaschinen und Teekocher dürfen in den Klassenräumen aus sicherheitstechnischen und hygienischen Gründen nicht aufgestellt werden. Benutzte Tassen sind in die Cafeteria zu bringen. Wenn die Cafeteria über längere Zeit geschlossen ist, können mit Zustimmung des Oberstufenkollegiums vorübergehend Ausnahmen in der 12. und in der Vorbereitungsklasse zugelassen werden.
  • Jeder Schüler und Lehrer sorgt dafür, dass herumliegende Abfälle in die Mülleimer kommen.
  • Nach Unterrichtsschluss stellen die Schüler alle Stühle auf die Tische und sorgen für Sauberkeit. Der Fege- und Tafelwischdienst wird von den Schülern und dem jeweiligen Fachlehrer verantwortet.
  • Unsere Schule ist eine rauchfreie Schule. Rauchen ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sowie vor den Eingangstoren grundsätzlich nicht gestattet. Aus Rücksicht auf die eigene Gesundheit und auf die jüngeren Schüler sollte auch nach Schulschluss auf den Gehwegen rund um das Schulgelände sowie an den Bushaltestellen nicht geraucht werden.
  • Wer bei fließendem Verkehr über die Straße läuft, gefährdet sich und andere. Deshalb darf der Rahlstedter Weg nur an der Fußgängerampel bei Grün überquert werden.

Ausflüge, Fahrten und Reisen

Unternehmungen außerhalb des Schulgeländes haben u.a. aus pädagogischen, sozialen und kulturellen Gründen einen besonderen Stellenwert. Diese Aktivitäten führen aber nur bei Beachtung der nachstehenden Bestimmungen zu einem schönen und zufriedenstellenden Erlebnis.

  • Ausflüge, Klassenfahrten und -reisen sind Schulveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht. Die Anweisungen der begleitenden Lehrer und Helfer sind uneingeschränkt zu befolgen.
  • Walkmen und Handys dürfen nur mit Zustimmung der begleitenden Lehrer mitgenommen und in den dafür vorgesehenen Zeiten benutzt werden.
  • Gameboys und ähnliche Geräte der Unterhaltungselektronik dürfen nicht mitgenommen werden.
  • Das Mitführen und der Konsum von Alkohol und Drogen sind generell verboten. Bei Verstößen werden die betreffenden Schüler in Absprache mit den Erziehungsberechtigten nach Hause geschickt; die Kosten für die Begleitung und Fahrt übernehmen die Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte in voller Höhe.

Schulsamstage und Veranstaltungen

Die insbesondere an Schulsamstagen stattfindenden Veranstaltungen sind fester Bestandteil des gemeinsamen Erlebens der Schulgemeinschaft, die nur bei Einhaltung folgender Bedingungen gelingen und in schöner Erinnerung bleiben können.

  • Auf Veranstaltungen, die am Samstag stattfinden, werden die Erziehungsberechtigten sowie die Schüler vor Beginn des neuen Schuljahrs schriftlich hingewiesen. Im laufenden Jahr sind Änderungen den Eltern mindestens sechs Wochen im Voraus über das Schulblatt mitzuteilen.
  • Für die Schulsamstage besteht Anwesenheitspflicht. Im Ausnahmefall können durch eine schriftliche Entschuldigung der Eltern Schüler von der Teilnahme an der Schulveranstaltung befreit werden.
  • In den Klassen 9-12 können die Samstage bei Bedarf für Klassenarbeiten genutzt werden. Die Erziehungsberechtigten werden über die Schüler darüber mindestens vier Wochen im Voraus mündlich informiert.
  • Für einen störungsfreien Ablauf von Aufführungen und in Anerkennung der Leistung der Darsteller ist es erforderlich, dass alle Zuschauer pünktlich erscheinen und während der Aufführung die Aula nicht verlassen.

Pädagogische und Ordnungsmaßnahmen

Bei Verstößen gegen die in der Hausordnung formulierten Grundsätze können pädagogische Maßnahmen oder Ordnungsmaßnahmen ergriffen werden.