Mitgliederversammlung

Alle Vereinsmitglieder bilden die Mitgliederversammlung. Sie wird mindestens einmal jährlich durch den Vorstand einberufen. Sie muss einberufen werden, wenn mindestens 30 Mitglieder dies schriftlich verlangen. Das Verlangen muss begründet und die Gegenstände der Beschlussfassung benannt werden.

Der Vorstand berichtet der Mitgliederversammlung über das vergangene Rechnungsjahr und legt einen Wirtschaftsplan für das kommende Jahr vor. Die Mitgliederversammlung stimmt über die Entlastung des Vorstandes ab.

Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, wenn keine größere Mehrheit vorgeschrieben ist.

Anträge zur Mitgliederversammlung sollen dem Vorstand spätestens zehn Kalendertage vor dem Versammlungstag schriftlich vorliegen.

Der Vorstand ist zu erreichen über das folgende Kontakformular:

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